Gremien
In den verschiedenen Gremien vertreten wir die Positionen der Studierenden.
Wir beschäftigen uns mit der Weiterentwicklungs des Curriculums, der Berufung von neuen Professor:innen, Härtefallanträgen und der Zukunft der medizinischen Forschung. Hier können wir euer Feedback einbringen und an unserem Studium mitarbeiten.
Grundlegend setzen wir uns direkt in den folgenden Kommissionen und Gremien der Fakultät für euch ein:
- Fakultätsrat
- Studienkommission
- Berufungskommissionen
- Forschungskommission
- Gleichstellungskommission
- Prüfungsausschuss
Darüber hinaus sind wir über die Fachschaftenvollversammlung und den Studierendenrat auch in universitären Gremien vertreten (z.B. dem Senat oder den Senatskommissionen).
Die großen Gremien
Die beiden großen Gremien, die wir besetzen, sind der Fakultätsrat als höchstes Entscheidungsgremium der Fakultät insgesamt und die Studienkommission, die sich um alle Angelegenheiten unseres Studiums kümmern. Hier ist unsere studentische Stimme sehr wichtig und die zentralen Anliegen von uns Studierenden können wir in diesen Gremien an- und voranbringen.
Der Fakultätsrat ist das entscheidungsmächtigste Gremium der Fakultät.
Letztlich alle Entscheidungen werden hier final bestätigt.
Da es dadurch insgesamt um wirklich viele Dinge im Fakultätsrat gehen würde, gibt es eine Menge Untergremien. Letztlich sind alle anderen Gremien, die wir besetzen ebendiese Untergremien (StuKo, Berufungskommissionen usw.).
Der FakRat wird als einziges Gremium direkt von allen Studierenden gewählt.
Die Studienkommission ist das relevanteste Gremium, wenn es um unser Studium geht. Alle Fragen zum Studium werden dort besprochen und diskutiert.
Die StuKo ist ein Untergremium des Fakultätsrats und empfielt seine Entscheidungen an diesen weiter. Da im FakRat dies meist akzeptiert wird, sind die StuKo-Entscheidungen dadurch bindend und unser Einbringen mehr als wichtig.
Die Mitglieder werden über die Fachschaft besetzt und durch die studentischen Fakultätsratsmitglieder im FakRat zur Wahl aufgestellt und empfohlen.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der medizinischen Fakultät in Tübingen. Er ist außerdem das einzige Gremium, in das die studentischen Mitglieder direkt von allen Studierenden der medizinischen Fakultät gewählt werden. Im Fakultätsrat werden alle Anträge und Entscheidungen abgestimmt, welche die Fakultät betreffen. Dafür trifft der Rat sich ca. 5-mal im Semester um über Tagespunkte wie beispielsweise Haushalt, Zuschüsse, Bauvorhaben, Forschungsprojekte zu entscheiden.
Wenn man etwas genauer im Gesetz nachliest, dann fallen folgende Anlegenheiten unter die Zuständigkeit des Fakultätsrates:
Nach §§ 25 und 27 Abs. 6 des LHG berät der Fakultätsrat in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät, die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät (die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission), die Grundsätze für die Verteilung und Verwendung des Landeszuführungsbetrages für Lehre und Forschung, der Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts.
Das hier sind unsere (humanmedizinischen) Vertreter:innen im Fakultätsrat:
Außerdem nimmt er zu Berufungsvorschlägen Stellung, sofern nicht die Grundordnung auf Grund von § 48 Abs. 4 Satz 7 weitergehende Beteiligungsrechte vorsieht.
Alle Mitglieder des Fakultätsrates werden von den Angestellten und den Studierenden der Fakultät gewählt.
Dem Fakultätsrat gehören an:
1. Die Mitglieder des Fakultätsvorstandes
2. 23 Wahlmitglieder, davon
- 12 Mitglieder aus der Gruppe der Professor:innen
- 4 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen
- 7 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden und Promovierenden (s. u.)
- ein Mitglied aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeitenden.
Der Fakultätsrat bildet beratende Ausschüsse wie z.B. die Studienkommission um die Anträge schon vor den Sitzungen des Fakultätsrates zu bearbeiten und strukturiert vorlegen zu können.

Marco Knecht

Pauline Fauser

David Dürr

Lara Solano

Fernando Campuzano-Mojik

Rida Mkharbech
Studienkommission
Die Studienkommission ist als zentrales beratendes Gremium des Fakultätsrats damit beauftragt sich mit dem der Lehre an der MFT zu beschäftigen. Neben dem Prodekan Lehre als Vorsitzenden sitzen noch fünf Professor:innen als Bereichsleitung Lehre und vier Studierende in dem Gremium.
Hier wird über Lehrdeputate, Geldverteilung, Curricula und weitere Themen bzgl. der Lehre beratschlagt. Es finden jeweils 2-3 Sitzungen pro Semester statt.
Der Studienkommission angegliedert sind u.a. die Evaluationskommission, de AG Innere Medizin, AG Prüfungen.
Das hier sind unsere Vertreter:innen in der Studienkommission Humanmedizin:

Lisa Weber

Marco Knecht

Pauline Fauser

Finn Fassbender

Fernando Campuzano-Mojik

Lea-Kathrin Hammer

Rida Mkharbech

Lisanne Nagel
Die "kleinen" Gremien
Neben der Studienkommission und dem Fakultätsrat gibt es an unserer Fakultät noch ein paar kleinere Kommissionen, die von uns mit studentischen Mitgliedern besetzt werden. Diese Kommissionen bestehen entweder immer nur kürzere Zeit für eine bestimmte Aufgabe (z.B. Findung einer neuen Person für eine offene Professur) oder entscheiden über Themen, die für uns Studierende nicht immer direkt greifbar sind. Darüber hinaus tagen sie weniger. Daher bezeichnen wir sie als "kleine" Gremien.
Trotzdem ist unsere studentische Vertretung hier natürlich essenziell und wichtig, sodass wir regelmäßig Vertretende in der Fachschaft wählen, die wir als Mitglieder der Gremien entsenden.
Wenn eine Stelle für eine Professur frei wird, muss diese mit einem passenden Kandidaten oder einer passenden Kandidatin besetzt werden. Dieser Prozess läuft dabei an der Universität etwas anders als in normalen Vorstellungsgesprächen statt und wird über eine Berufungskommission ausgeführt.
Der Fakultätsrat besetzt und gründet Berufungskommission für offene Professurenstellen und besetzt diese mit verschiedenen Mitgliedern paritätisch. Unter anderem sitzen eigentlich immer 2 studentische Vertretende in der Kommission (1 Mitglied ist Pflicht).
Wir achten dabei vor allem darauf, dass die Kandidaten einen guten und geeigneten Bezug zur Lehre haben und geeignet dafür sind Studierende zu unterrichten.
Die Forschungskommission ist als Unterkommission des Fakultätsrats mit allen Fragen der Forschung beschäftigt. Sie tagt 1-2x pro Semester und bearbeitet Fragen zur Forschungsförderung, Forschungsgeldern und der dazugehörigen Infrastruktur.
Als Studierende haben wir einen Vertreter/eine Vertreterin in der Kommmission. Wir setzen uns dabei vor allem bei Themen der Promotion für studentische Interessen ein.
Die Gleichstellungskommission ist als Unterkommission des Fakultätsrats für alle Themen der Gleichstellung an der Fakultät verantwortlich. Sie bearbeitet strukturelle Probleme, beaufsichtigt die TÜFF (Tübinger Frauenförderung), ist bei Vorfällen und Problemen Ansprechpartner und kümmert sich um die Themen angehender Eltern an der Fakultät.
Von studentischer Seite haben wir eine:n Vertreter:in in der Kommission. Wir setzen uns vor allem für gute Bedingungen für studentische Eltern ein und achten darauf, dass Vorfälle gut und ausreichend aufgearbeitet werden.
Die Bibliothekskommission ist als Unterkommission des Fakultätsrats für die Fachbibliothek der medizinischen Fakultät zuständig. Sie hat unter anderem einen Einfluss auf die gekaufte Literatur und abgeschlossenen Abonnements und kann Schwerpunkte und Ausbaupotential der Bestände festlegen.
Als Studierende sind wir in der Kommission mit einer Person als Vertretung beteiligt. Wir setzen uns hierbei vor allem für eine gute studentische Literatur, gute Öffnungszeiten und genügend gute Arbeitsplätze ein.
Der Prüfungsausschuss ist ein recht junges Gremium der Fakultät und ging aus der ehemaligen Härtefallkommission hervor. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, die aktuelle Prüfungsordnung des Medizinstudiums umzusetzen und ein Entscheidungsgremium bei kritischen Fällen (bzgl. zusätzlicher Hilfsmittel) zu sein.
Wir sind im PA mit einem Mitglied vertreten, dass allerdings nur beratende Stimme hat. Grundsätzlich setzen wir uns für faire Prüfungsbedingungen, studierendenorientierte Regelungen der Prüfungen und transparente und hilfreiche Verfahren für Studierende mit Problemen ein.
Berufungskommissionen
Eine Berufungskommission wird einberufen, wenn eine Professur in einem Fachbereich neu besetzt werden muss. Zur Vorbereitung der Bildung einer Berufungskommission erarbeitet der Fakultätsrat einen Vorschlag für die Besetzung der Kommission, welcher meist zwei Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden angehören. Die Vertreter:innen der Studierenden werden von der Fachschaft vorgeschlagen.
Im Detail gehören zu einer Berufungskommission mindestens folgende Mitglieder:
1. mind. fünf Vertreter:innen aus der Gruppe der Professoren,
2. mind. ein:e Verterter:in der Studierenden
3. mind. zwei fachkundige Frauen,
4. die Gleichstellungsbeauftragte
5. ein Mitglied des Klinikvorstands (falls die Professur mit Aufgaben an der Klinik verbunden ist)
Im Rahmen dieser Kommission findet ein Auswahlgespräch mit den eingeladenen Kandidat:innen statt, die zuvor eine öffentliche Probevorlesung zu einem Themenbereich aus einer Grundvorlesung ihres Faches halten müssen. Den Vorsitz der Berufungskommission führt ein Mitglied des Rektorats oder des Fakultätsvorstands.
Aufgabe der studentischen Mitglieder ist es darauf zu achten, dass die Bewerber:innen ausgezeichnete Lehre machen und ein schlüssiges Konzept vorlegen können, wie sie in Zukunft die Lehre in ihrem Fach gestalten wollen. Von Vorteil für die Bewerber:innen sind Lehrpreise und gute Evaluationsergebnisse. Um sich eine möglichst fundierte Meinung über die Kandidierenden bilden zu können, erkundigen sich die Vertreter:innen der Studierenden meist zusätzlich bei der Fachschaft der Herkunftsuniversität der Bewerber:innen über deren Lehrerfahrung.
Teilweise organisieren unsere studentischen Vertreter im Rahmen der BKs auch Lehrvorträge und führen direkte persönliche Gespräche mit den Bewerbenden, um die Qualität der Lehre direkt einschätzen zu können.
Forschungskommission
Bei der Forschungskommission handelt es sich um ein beratendes Gremium der Medizinischen Fakultät und des Fakultätsrats, welches sich mit Fragen der Forschungsinfrastruktur, -entwicklung und -schwerpunktbilung beschäftigt.
Mitglieder dieser Kommission sind Ordinarien, Vertretende des Mittelbaus und auch zwei Studierende (Hauptamtlicher Vertreter und Stellvertretender Vertreter). Den Vorsitz hat momentan der Prodekan Forschung Prof. Gasser (Neurologie) inne. Wissenschaftlich interessierte Studierende sind unmittelbar von Entscheidungen über Änderungen in der Forschungslandschaft betroffen, sei es durch Umstrukturierungen im Promotionskolleg oder durch neu eingerichtete Departments.
Vorsitzender: Prodekan für Forschung

Mats Wienchol
Hauptamtlicher Vertreter

David Dosenbach
Stellvertreter
Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission ist ein beratender Ausschuss des Fakultätsrats. Sie setzt sich aus Vertreter:innen der Professor:innen, der Ärzt:innen, der Naturwissenschaftler:innen und der Studierenden zusammen.
Die Gleichstellungskommission hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Information Studierender zu Vereinbarkeitsfragen von Familie und Studium und weiteren Themen der Gleichstellung
- Beratung und Information fakultätsangehöriger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verschiedenen Themen der Gleichstellung (Fördermöglichkeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
- Beratung des Dekanats sowie der anderen Fakultätsgremien hinsichtlich der Gleichstellung
- Mitwirkung bei der Strukturplanung zur Erhöhung des Frauenanteils und Verbesserung der Gleichstellung in Forschung und Lehre
- Zusammenarbeit mit der/dem Chancengleichheitsbeauftragten des Universitätsklinikums Tübingen
Außerdem werden in speziellen Arbeitsgruppen individuelle Konzepte entwickelt, die das Studierenden- und Berufsleben von Familien mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen erleichtern können.
Ranran Ji
Hauptamtliche Vertreterin

Dana Wenzel
Stellvertreterin
Bibliothekskommission
Die Bibliothekskommission ist ein beratender Ausschuss des Fakultätsrats. Sie setzt sich aus Vertreter:innen der Professor:innen, des Mittelbaus und der Studierenden zusammen.
Die Bibliothekskommission tagt mindestens einmal im Jahr und diskutiert hier die aktuelle Austattung der Medizinerbibliothek, berät über bestehende Abonnements und Verträge und die räumliche Situation der Bibliothek an unserer Fakultät.
Manuel
Hauptamtliche Vertreterin

Kathrin
Stellvertreterin
Prüfungsausschuss
Diese Kommission beschäftigt sich mit Studierenden, welche keine regulären Antrittsversuche mehr für eine noch nicht bestandene Klausur haben und deshalb einen Härtefallantrag an die Fakultät gestellt haben.
Grundsätzlich ist der neue Prüfungsausschuss das Gremium, welches die Einhaltung der geltenden Prüfungsordnung überprüft und sicherstellt.
Wir als Studierende sind mit einem Vertreter/einer Vertreterin im PA vertreten. Zusätzlich dazu benennen wir einen inoffiziellen Stellvertreter, der als Unterstützung tätig ist.
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Sitzungen:
Jeden Montag im Semester um 18:00 c.t. - im Fachschaftsraum im DocLab
E-Mail:
info@fachschaftmedizin.de
Telefon:
+49 (0) 7071 / 29 77415 (derzeit nie besetzt!)
Telefonsprechstunde:
+49 (0) 174 8244979
Di und Do von 17-18 Uhr
Adresse:
Gebäude 650 (Lehr- und Lerngebäude) Elfriede-Aulhorn-Str. 10, 72076 Tübingen
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